Vor dem Studium
Ihr Weg zum Studium
- Entscheidung "Ich will zur BA Bautzen, Studiengang XY!"
- Zugangsvoraussetzung erfüllt?
- Suche nach Praxispartner (Praxispartnerliste, Kontakt Studiengang, eigene Recherche)
- Bewerbung bei Praxispartner (Beachtung der Bewerbungsfristen)
- Ausbildungsvertrag (mit Praxispartner unterschreiben)
- Bewerbungsunterlagen einreichen (Studienantrag inkl. Ausbildungsvertrag an BA Bautzen übergeben)
- Studienplatz gesichert (Studienbeginn 1. Oktober)
Auch wenn Sie die klassischen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können Sie eine Berechtigung zum Studium an der BA durch Bestehen einer Zugangsprüfung erlangen.
Persönliche Voraussetzungen
Das Studium an der Berufsakademie ist kompakt und zeitintensiv - Letzteres insbesondere mit Blick auf die Präsenzzeiten und das eigenverantwortliche Lernen. Ihre Studientage in den Theoriephasen sind mitunter lang und immer anspruchsvoll. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Portion Motivation und Ausdauer. Im Team lernt es sich besser und auch unterhaltsamer, daher ist es von Vorteil, wenn Sie ein Quantum Kontaktfreudigkeit mitbringen. Weil Sie in den Theoriephasen letztlich das Allgemeine im Besonderen suchen, benötigen Sie die Fähigkeit zum abstrakten, vernetzten und kreativen Denken. Zudem ist eine gute theoretische Vorbildung auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet und mindestens einer Fremdsprache erforderlich. Schließlich müssen Sie den Willen haben, zielstrebig und mit hoher Intensität in beiden Studienabschnitten - Theorie und Praxis - zu arbeiten. Und Sie dürfen nie vergessen, dass Studium auch immer das ist, was Sie eigeninitiativ daraus machen.
Formale Zugangsvoraussetzungen
Eine der in der Auflistung aufgezeigten formalen Zugangsvoraussetzungen nach §7 des Berufsakademiegesetztes (SächsBAG) und entsprehend der zugeordneten Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) ist zu erfüllen:
- allgemeine Hochschulreife,
- Fachhochschulreife,
- fachgebundene Hochschulreife,
- eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung
- Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker) nach einem Beratungsgespräch zum Studium an der Studienakademie oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit bestandener Zugangsprüfung
Eine Studienberechtigung kann über eine Zugangsprüfung erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind
1. Sie verfügen über keine der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen:
- allgemeine Hochschulreife,
- Fachhochschulreife,
- fachgebundene Hochschulreife,
- eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung,
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
- Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Techniker).
2. Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Zugangsprüfung besteht aus
- jeweils einer schriftlichen Klausur in den Fächern Mathematik und Englisch,
- einem mündlichen Fachgespräch mit der Leiterin/dem Leiter des Studiengangs.
Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Dem (formlosen) Antrag sind beizufügen:
- Nachweise über die Berufsausbildung (amtlich beglaubigt),
- eine Erklärung des Bewerbers, dass er noch nie versucht hat, eine Studienberechtigung für ein Studium im tertiären Bildungsbereich zu erwerben,
- eine Erklärung darüber, welchen Studiengang der Bewerber belegen möchte,
- ein tabellarischer Lebenslauf.
Weitere Einzelheiten können der Ordnung über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung entnommen werden.
Zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung (und auch das Studium selbst) bietet die Berufsakademie Sachsen mit dem eFlex-Programm spezielle Kurse an.
Zusätzlich wird ein Vorbereitungskurs auf die Zugangsprüfung an der Studienakademie Bautzen angeboten. Der Kurs und die Prüfungen finden vom 22. bis 26. August 2022 statt.
Um ein Studium an der Berufsakademie aufzunehmen ist - aufgrund der besonderen Praxisintegration neben den o.g. formalen und persönlichen Zugangsbedingungen - ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner erforderlich.
Dafür nehmen Sie selbstständig und möglichst frühzeitig Kontakt zu einem geeigneten Unternehmen auf. Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner sind die jeweiligen Studienberatungen der Studiengänge gern behilflich.
Oder Sie schlagen uns ein Unternehmen vor, das die Studienakademie Bautzen auf dessen Antrag auf Eignung als Praxispartner prüft und bei positiver Entscheidung zulässt.
Die Auswahl und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers erfolgt dann durch den Praxispartner - zahlreiche Unternehmen nutzen hierfür eigene Assessments.
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Studenten ist der Ausbildungsvertrag, der Ihnen zum Download bereitsteht. Er regelt insbesondere:
- die Regelstudienzeit,
- die genaue Ortsfestlegung der Bildungsstätte,
- die mögliche Ausbildungsvergütung,
- den Urlaubsanspruch,
- die Rechte und Pflichten von Praxispartner und Studenten
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages kann der Studienantrag mit Vorlage aller erforderlichen Nachweise für einen Studienplatz bei der Staatlichen Studienakademie gestellt werden. Den Studienantrag, der zum Download bereit steht, reichen Sie bitte mit den geforderten vollständigen Bewerbungsunterlagen und Nachweisen im Verwaltungsbüro des jeweiligen Studienganges ein.
Nach Zulassung durch die Staatliche Studienakademie sind Sie gleichzeitig Student der Staatlichen Studienakademie und Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Sie genießen somit studentische Vergünstigungen, erhalten eine monatliche Vergütung vom Praxispartner und sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.