Das Stabilisierungsgelenk besteht aus einer ebenen Druckfläche am Ende des Kupplungsarmes. Bei Seiten- und/oder Höhenversätzen zwischen den Wagen wandert der Druckpunkt aus dem Zentrum aus, so dass der gewünschte Stabilisierungseffekt erreicht wird.

Geschichtlich ist vielleicht noch Folgendes interessant:
Theoretisch wurde eine notwendige Kupplungsarmlänge von ca.. 1300 mm ermittelt. Das war aber wegen der zu großen Ausschnitte im Kopfstück nicht realisierbar. Herr Zeevenhoven (ORE) hatte damals diese Berechnung gemacht. Da kam die Idee auf, wohl auch von Herrn Zeevenhoven, den Druck nicht über den Bolzen sondern über eine Abstützfläche zu übertragen. Die Untersuchungen zur Optimierung der Kupplungsarmlänge wurden in Bautzen geführt und ein Vorschlag zur Abstimmung mit der UIC unterbreitet.
Entscheidend für die Entwicklung des Stabilisierungsgelenkes war primär die stabilisierende Wirkung in der Horizontalebene. In ungünstigen Gleisbögen und bei ungünstigen Verhältnissen Achsstand/Überhang (besonders bei 2-achsigen Fahrzeugen) entstehen bei Längsdruckkraft zwischen den Fahrzeugen nach außen gerichtete Kraftkomponenten, die zu Entgleisungen führen können. Die Anwendung des Stabilisierungsgelenkes verbessert in dieser Ebene die Kraftdurchleitung und die Entgleisungssicherheit ganz entscheidend.
Sehr anschaulich lässt sich die Wirkung des Stabilisierungsgelenkes in der Vertikalebene darstellen, wenn ein leichtes, hochstehenden Fahrzeuge unter Längsdruckkraft gerät. Hier wird durch die Anwendung eines 'Stabilisierungsgelenkes' die resultierende Druckkraft so ausgelenkt, dass der entgleisungsgefährdete leichte Wagen nach unten gedrückt wird - wie das im Bild dargestellt ist.