Aus dem Pflichtenheft für die automatische Synthesekupplung (1969)

Aufeinander treffende Kupplungen müssen sich auch bei seitlichem (220 mm nach jeder Seite - später auf 190 mm reduziert) und vertikalem (140 mm - später auf 120 mm reduziert) Versatz fangen und kuppeln lassen.
Das Kuppeln mit der russischen SA3 Kupplung muss ohne Adapter möglich sein
Die Kinematik und die Festigkeit der Kupplungen muss das Kuppeln bei Auftreffgeschwindigkeiten von 1,5 bis 15 km/h sicherstellen (Diese Bedingung wurde später entschärft).
Auch wenn die Kupplung unter Zugkraft steht muss noch ein manuelles Entriegeln derselben möglich sein.
Das automatische Kuppeln von 2 Luftleitungen und von 2x5 Elektrokontakten muss realisiert sein (später auf 1 Luftleitung reduziert).
Mindestzugfestigkeit der Kupplung 1 500 kN
Mindestdruckfestigkeit 2 000 kN
Funktionsfähigkeit von -40°C bis +70°C (Vereiste Leitungskupplung)

Weitere zahlreiche Bedingungen betrafen das Zusammenwirken mit den Seitenpuffern, das Verhalten im Zugverband, die Betätigungseinrichtung u.v.a.m.

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