BA-Kopfgrafik Startseite der Studienakademie Bautzen

Gleichstellung von Abschlüssen der Berufsakademie (BA) Sachsen zu denen der Hochschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Diplomabschlüsse der Berufsakademie Sachsen sind gemäß § 10a Abs. 3 Satz 1 Sächsisches Berufsakademiegesetz vom 11.06.1999, rechtsbereinigt mit Stand vom 11.07.2009, den Abschlüssen der staatlichen Fachhochschulen als berufsbefähigender Abschluss gleichgestellt. Sie stellen Abschlüsse im tertiären Bereich dar, die unter die Richtlinie des Europäischen Rates über die allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome vom 21.12.1988 (89/48/EWG) fallen.

Die Kultusministerkonferenz hat am 15.10.2004 auch die hochschulrechtliche Gleichstellung von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien beschlossen (www.kmk.org.). Diese Gleichstellung wurde inzwischen durch § 10a Abs. 3 Sächsisches Berufsakademiegesetz gesetzlich geregelt.
Die Berufsakademie Sachsen befindet sich - wie alle Hochschulen - in der Phase der Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur. Eine Vielzahl der Bachelor-ausbildungsgänge wurde inzwischen erfolgreich akkreditiert. Eine umfassende Prüfung der Diplomstudienangebote und ihrer Abschlüsse im Vorfeld der Umstellung ergab, dass der „Workload" dieser Angebote an der Berufsakademie Sachsen bei einem Vergleich mit Studienangeboten der Hochschulen durchgehend die Vergabe von mindestens 180 ECTS-Punkten rechtfertigt. Im Wesentlichen werden auch bei diesen Diplomangeboten die übrigen im KMK-Beschluss genannten Voraussetzungen für eine hochschulrechtliche Gleichstellung eines Abschlusses der Berufsakademie mit einem Abschluss einer Hochschule erfüllt.
Wenn auch die weiteren Aufgaben, wie Modularisierung, konkrete Zuordnung von ETCS-Punkten, Erstellung eines Diploma-Supplement, Akkreditierung der Bachelor-Studienangebote etc. zum Teil noch zu erledigen sind, ergibt sich somit die Einschätzung, dass die Diplomabschlüsse der BA Sachsen den Bachelorabschlüssen im Sinne des KMK-Beschlusses in nichts nachstehen.

Hermann Jaekel
Referatsleiter
Referat Fachhochschulen und
Berufsakademie Sachsen

Wissenschaftsrat erkennt Berufsakademie Sachsen an

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst - Presseinformation vom 20.05.1997


Nach Auffassung des Wissenschaftsrates erfüllt die Berufsakademie Sachsen die erforderlichen Bedingungen, die die Kultusministerkonferenz in ihrem Beschluß vom 29.09.1995 als Voraussetzung für eine Einbeziehung der Berufsakademien in die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union festgelegt hat. Damit ist die Gleichwertigkeit der Abschlüsse der Berufsakademie Sachsen mit denen der Berufsakademie Baden-Württemberg vom höchsten Wissenschaftsgremium Deutschlands bestätigt und der Weg zur deutschland- und europaweiten Anerkennung dieser Bildungsabschlüsse frei.

Zu dem Ergebnis gelangte der Wissenschaftsrat in seiner Sitzung vom 14. bis 16.05.1997 in Hamburg. Am 08.04.1997 hatte eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates die Anforderungen, die an die Berufsakademie gestellt werden, vor Ort überprüft. Der Freistaat Sachsen hatte sich bereits im Herbst 1991 im Rahmen eines Pilotobjektes dazu entschlossen, eine Berufsakademie nach dem Vorbild Baden-Württembergs zu errichten. Mit dem Sächsischen Berufsakademiegesetz von 1994 wurde dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Gegenwärtig studieren an den sechs Studienstandorten der Staatlichen Studienakademie Sachsen in Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig und Riesa mehr als 3000 Studierende. Sie haben sich in 25 Studienrichtungen der Studienbereiche Technik, Wirtschaft und Sozialwesen eingeschrieben. Dabei übersteigt der Bedarf der Wirtschaft an Studienplätzen der Berufsakademie Sachsen gegenwärtig die Möglichkeiten der Einrichtung. Seit der Aufnahme der Lehrtätigkeit an der Berufsakademie Sachsen beteiligen sich rund 2400 Praxispartner an der Ausbildung.

Die Arbeitsmarktchancen für die Absolventen der Berufsakademie sind außerordentlich gut. In den vergangenen Jahren haben jeweils 85 bis 90 % der Absolventen nach dem Studienabschluß einen Arbeitsplatz gefunden. Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium an der Berufsakademie Sachsen ist grundsätzlich die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur). Zusätzlich ist ein Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Bildungsstätte des Praxispartners abzuschließen, der ein entsprechendes Kontingent an Studienplätzen für das Ausbildungsjahr zugeteilt bekommt.

Nach oben