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Hinweise für Betreuer

Aufgaben des Betreuers

Als Betreuer für die Ausbildung von BA-Studenten können Mitarbeiter Ihres Unternehmens eingesetzt werden, die über einen einschlägigen Hochschulabschluss verfügen. Der Betreuer ist dafür verantwortlich, dass die in der Anlage 3 der jeweils gültigen Studienordnung (siehe Rubrik Dokumente/Downloads) verankerten praxisbezogenen Studieninhalte vermittelt werden.

Sie bewerten die praktischen Leistungen des Studenten nach den gesetzlichen Richtlinien und den Vorgaben der Studienakademie. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten beteiligen Sie sich an der Bewertung von mündlichen Prüfungen, Beleg- und Diplomarbeiten oder Bachelorthesis.

Termine

Die Übersicht über die Studieninhalte, den Studienablauf und andere Termine finden Sie unter Dokumente/Downloads oder auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge. Bei Prüfungen, Diplom- und Bachelorverteidigungen werden Sie von uns über den Termin informiert.

Belegarbeiten

Innerhalb der ersten vier Praxisphasen muss der Student insgesamt 3 Belegarbeiten (Bachelor: 2 Belegarbeiten) schreiben. Bitte achten Sie darauf, dass spätestens in der 2. Praxisphase die erste Arbeit geschrieben wird. Hinweise zur formellen Gestaltung finden Sie in dem Dokument "Richtlinien zur Anfertigung schriftlicher Beleg- und Abschlussarbeiten" (siehe Rubrik Dokumente/Downloads).

Als Betreuer unterstützen Sie den Studenten bei der Formulierung des Themas und helfen ihm auch bei fachlichen Fragen.

Die in der Praxisphase erstellte Belegarbeit ist vom Studierenden im Regelfall spätestens 14 Tage nach Beginn der nächsten Theoriephase beim Studiengangsleiter abzugeben. Die Belegarbeiten finden Eingang in die Prüfungsakte des Studenten und werden Dritten nicht zur Kenntnis gegeben.

Diplomarbeiten / Bachelorthesis

In der Praxisphase des 6. Semesters werden die Diplomarbeiten / Bachelorthesis geschrieben. Als Betreuer schlagen Sie dem Studenten ein Thema vor oder unterstützen ihn bei der Formulierung eines geeigneten Themas. Dieses muss dem Prüfungsausschuss rechtzeitig auf dem dafür vorgesehenen Formular zur Bestätigung vorgelegt werden.

Hinweise zur formellen Gestaltung finden Sie in dem Dokument "Richtlinien zur Anfertigung schriftlicher Beleg- und Abschlussarbeiten" (siehe Rubrik Dokumente/Downloads).

Tätigkeitsnachweis

Um die ordnungsgemäße Durchführung der Praxisphase im Unternehmen nachweisen zu können, muss der Student einen Tätigkeitsnachweis (siehe Rubrik Dokumente/Downloads) führen, in dem in kurzer Form die wichtigsten Tätigkeiten während der Praxisphase dargelegt sind. Am Ende der Praxisphase legt der Student diesen Tätigkeitsnachweis Ihnen als Betreuer zur Bestätigung vor. Insbesondere während der ersten Praxisphase wäre es schön, wenn Sie als Betreuer ein wenig mit auf die Führung des Tätigkeitsnachweises achten.