Als Praxispartner haben Sie einen Ausbildungsvertrag (in drei Exemplaren: für den Praxispartner, den Student und die Berufsakademie) mit dem Studenten abzuschließen. Hierin sind die Urlaubstage (mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr laut AGB; im ersten und letzten Jahr anteilig), Vergütung (keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden) usw. zu regeln. Die Vergütung kann auch leistungsorientiert erfolgen z.B. in Abhängigkeit des Notendurchschnitts. Die Bindung an das Unternehmen wird hierdurch sicher gestärkt und die Leistungsbereitschaft des Studenten gefördert.
Der Student ist in der Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Unfallversicherung wird während der wissenschaftsbezogenen Studienphasen an der Staatlichen Studienakademie nach §2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c SGB VII durch die Studienakademie abgesichert.
Für die Studenten sind durch die Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge die Aufgaben und Durchläufe in den Firmen geregelt. Ein vom Studenten geführter Wochenbericht dient zur Kontrolle der ausgeführten Tätigkeiten. Für schriftliche Arbeiten wie Belege, Studienarbeiten, Diplomarbeiten oder Bachelorthesis sind die Aufgabenstellungen mit der Studienakademie abzustimmen und die Arbeiten ggf. zu betreuen. Teilweise ist ein Betreuer zu benennen, welcher auch als Gutachter eine Bewertung der Arbeit vornimmt. Für Prüfungen ist der Student freizustellen.
Der Student hat die Pflicht den Praxispartner jedes Studienhalbjahr über die Prüfungsergebnisse zu informieren.
Die Praxispartner können in den entsprechenden Gremien der Studienakademie Einfluss auf die Gestaltung der Ausbildung nehmen. Auch der Förderverein der Studienakademie bietet die Möglichkeit die Erfahrungen und Interessen der Praxispartner einzubringen und die Studienakademie bei Ihren vielfältigen Aktivitäten zu unterstützen. Nähere Informationen hierzu geben Ihnen gern die Studien- gangsleiter.